In Strafsachen ist das Landgericht als erste Instanz unter anderem zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist. Falls eine Person, die vor dem Landgericht Dortmund angeklagt ist, sich als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig in Bezug auf die Tat erweist, verfügt das Gericht die Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik des Maßregelvollzugs. Diese Kliniken haben den gesetzlichen Auftrag, die psychisch kranken oder suchtkranken Täter/innen zu behandeln und zu sichern.