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Angehörigentreffen in der Klinik

Info und Austausch für Angehörige

Jeden ersten Dienstag im Monat.

Eine Anmeldung ist grundsätzlich erforderlich.

Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.

Blick in einen Flur mit geöffneter Tür. (Bild: LWL/Mintert)

Wichtige Stütze: Kontakt zu Angehörigen

Ihr Familienangehöriger, Freund oder Bekannter wird als Patient in unserer Klinik behandelt und Sie möchten den Kontakt nicht abreißen lassen. Darin können wir Sie nur bestärken, denn ein guter Kontakt zu Familie oder Freunden kann eine wichtige Stütze sein und im besten Fall sogar den Behandlungserfolg positiv beeinflussen.

Wird ein Mensch vom Gericht in eine forensisch-psychiatrische Klinik eingewiesen, ist das für Angehörige häufig eine schwierige Situation. Psychiatrische Erkrankungen stellen ohnehin sowohl für betroffene Patienten wie auch für deren Familien häufig eine außergewöhnliche Belastung dar. Umso mehr, wenn die psychische Erkrankung dazu geführt hat, dass der Betroffene eine Straftat begangen hat.

Leider haben viele Maßregelvollzugspatienten eher wenig Kontakt nach „draußen“: Nicht selten haben sich Freunde und Bekannte zurückgezogen, der Kontakt zur Familie ist über die Jahre abgebrochen. Andere wiederum erhalten erfreulicherweise regelmäßig Besuch oder sie halten zumindest telefonisch Kontakt. 

Kontaktwege: Besuch, Anruf oder Brief

Da es sich bei unserer Klinik um eine geschlossene Einrichtung des Maßregelvollzuges mit hohen Sicherheitsbestimmungen handelt, sind Kontakte auf die klassischen analogen Kanäle beschränkt: Festnetzanruf, Briefwechsel und persönlicher Besuch in der Klinik.

Auch müssen Sie bei allen Patientenkontakten spezielle Regeln beachten, die der Sicherheit und den geordneten Abläufen im Hause dienen. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken, Sie sind uns herzlich willkommen.

Zu Besuch in der Klinik

Gerne bieten wir Ihnen an, vor Ihrem ersten Besuch ein einführendes Gespräch mit dem behandelnden Therapeuten bzw. der behandelnden Therapeutin zu führen.

Bei ihrem Besuch in der Klinik werden Sie von Beschäftigten der Pforte zur Station begleitet und nach dem Besuch dort wieder abgeholt. In begründeten Einzelfällen kann eine Besuchsaufsicht erforderlich sein.

Besuchszeiten

Ein regulärer Besuch ist zu folgenden Zeiten möglich:

  • werktags: von 14:00-18:00 Uhr
  • samstags, sonntags und an Feiertagen: von 11:00-18:00 Uhr

 

Für Besuche mit Aufsicht gelten eingeschränkte Zeiten:

  • wochentags: mit Aufsicht 14-16 Uhr
  • samstags, sonntags und an Feiertagen: mit Aufsicht 12-14 Uhr

Zwei Hände, die sich per Handschlag begrüßen. (Bild: LWL)

Nur mit Anmeldung

Ein Besuch ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Der betreffende Patient muss Ihren Besuch mindestens einen Tag vorher beim Stationspersonal anmelden. Falls der Patient dazu nicht eigenständig in der Lage ist, nehmen Sie bitte rechtzeitig telefonisch mit der Station Kontakt auf.

Wir sind verpflichtet, die Besuchserlaubnis für Minderjährige besonders sorgfältig zu prüfen. Dies kann länger dauern als bei volljährigen Personen. Daher weisen Sie bitte extra und frühzeitig darauf hin, falls Sie eine minderjährige Person mitbringen möchten oder selber minderjährig sind.

Außerdem bitten wir Sie, uns bei der Anmeldung über eine bestehende Schwangerschaft zu informieren, damit wir gegebenenfalls besondere Schutzmaßnahmen ergreifen können.

Zwei Hände, die sich per Handschlag begrüßen. (Bild: LWL)

Ausweispflicht

Jede Besucherin und jeder Besucher muss sich bei Eintritt in die Klinik durch einen gültigen Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Aufenthaltstitel ausweisen. Das vorgelegte Ausweispapier wird für die Dauer des Aufenthaltes an der Pforte hinterlegt und beim Verlassen wieder ausgehändigt.

Zwei Hände, die sich per Handschlag begrüßen. (Bild: LWL)

Kontrolle in der Pforte

Bei Betreten der Einrichtung werden Sie in der Pforte einer Personenkontrolle unterzogen. Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Klinik gebracht werden. Eine Liste finden Sie unten.

Falls dennoch Gegenstände aufgefunden werden, die die Sicherheit und Ordnung der Einrichtung gefährden, kann der Besuch an Ort und Stelle untersagt werden.

Ihre persönlichen Gegenstände (z.B. Handtaschen, Schlüsselbund etc.) schließen Sie in die Schließfächer der Pforte ein. Für die Dauer des Besuches erhalten Sie den entsprechenden Schließfachschlüssel, den Sie bei Beendigung des Besuches zurückgeben müssen. Nach vorheriger Anmeldung beim Pfortenpersonal dürfen Arzneien, die im medizinischen Bedarfsfall für den Eigenbedarf genutzt werden müssen (z.B. Asthmaspray, Insulin), mitgeführt werden.

Falls der Verdacht entsteht, dass Sie bei Besuchsantritt Alkohol oder Drogen konsumiert haben, werden Sie nicht zum Besuch zugelassen.

Zwei Hände, die sich per Handschlag begrüßen. (Bild: LWL)

Das Mitbringen folgender Gegenstände ist untersagt:

  • Waffen oder waffenähnliche Gegenstände
  • Taschenmesser oder Werkzeuge
  • Drogen, Alkohol (auch Lebensmittel mit Alkoholanteilen oder Alkoholaromen, z.B. Rumkuchen oder Anscheinalkohole, beispielsweise alkoholfreier Sekt) und Medikamente
  • Explosive oder leicht brennbare Stoffe bzw. Flüssigkeiten
  • Schriften und Darstellungen mit strafrechtlich relevantem Inhalt sowie pornografische Darstellungen
  • Jede Art von Elektrogeräten, dazu gehören u.a.: Kochgeräte und Tauchsieder, Video-DVD-Geräte, Speichermedien (z.B. CD, DVD, USB-Stick) Funkgeräte, Handys, Fotokameras, Mobiliar und Hausrat, usw.
  • Bargeld für den Patienten/die Patientin
  • Es dürfen keine Tiere in die Einrichtung mitgebracht werden.

Die Beschäftigten der Pforte sind befugt, das Einbringen der genannten Gegenstände zu untersagen. Dies gilt auch für andere, hier nicht aufgelistete Gegenstände mit Gefahrencharakter. Sofern Gegenstände aufgefunden werden, die die Sicherheit und Ordnung der Einrichtung gefährden, wird der Besuch an Ort und Stelle untersagt. Das Mitführen verbotener Gegenstände kann zur Anzeige gebracht werden. 

Lebensmittel nur originalverpackt

Lebensmittel dürfen nur in ungeöffneter Originalverpackung eingebracht werden.

Offene oder selbst zubereitete Speisen oder Getränke dürfen nicht mitgeführt werden.

Bitte vor Röntgenkontrolle anmelden

Falls Sie einen Herzschrittmacher tragen, informieren Sie bitte vor der Röntgenkontrolle die kontrollierende Person darüber.

Bei implantierten Prothesen (zum Beispiel Hüft-, Knie- oder Armprothesen) legen Sie bitte bei Ihrem ersten Besuch den Prothesenausweis vor. Das Pfortenpersonal wir dies in Ihrer Besucherkarte vermerken, so dass Sie bei Ihren weiteren Besuchen auf die Vorlage verzichten können.

Übergabe von Bargeld nicht erlaubt

Es ist nicht erlaubt, während eines Besuchs Bargeld zu übergeben! Wenn Sie ein Geldgeschenk machen möchten, überweisen Sie dies bitte aus Sicherheitsgründen auf das Eigengeldkonto des jeweiligen Patienten. Die Kontodaten erhalten Sie auf Anfrage beim Stationspersonal.

Telefonischer Kontakt

Auf jeder Wohngruppe gibt es ein allgemein zugängliches Patiententelefon. Dieses Festnetztelefon steht den regulär untergebrachten Patienten zur Verfügung, um sowohl Anrufe zu tätigen als auch zu empfangen.

Patiententelefon

Die Telefonnummer des jeweiligen Stationsanschlusses erhalten Angehörige von dem Patienten oder vom Stationspersonal. Ihr Anruf wird von Patienten der Wohngruppe entgegengenommen und an den gewünschten Patienten weitergegeben, wenn dieser anwesend ist.

Die Patienten dürfen in der Klinik kein Smartphone mit sich führen.

Jemand telefoniert mit einem Festnetztelefonhörer (Bild: LWL)

Missbrauch vermeiden

Sollte der begründete Verdacht bestehen, dass ein Patient das Telefon missbraucht, um zum Beispiel Druck auf andere auszuüben oder unerlaubte Kontakte aufzubauen, können dessen Anrufe auf ärztliche Anordnung untersagt oder unter Aufsicht gestellt werden.

Sollten Sie sich als Gesprächspartner einer telefonischen Drucksituation ausgesetzt sehen, wenden Sie sich bitte an das Stationspersonal.

Jemand telefoniert mit einem Festnetztelefonhörer (Bild: LWL)

Briefe schreiben

Das Empfangen und Versenden von persönlichen Briefen ist für gewöhnlich ohne Einschränkung erlaubt.

Sobald die Tagespost auf der Station eingetroffen ist, beginnt die Postausgabe am Pflegedienstraum. Hier holen die Patienten ihre persönliche Post ab.

Postkontrolle im Verdachtsfall

Eine grundsätzliche Postkontrolle kann auf ärztliche Anordnung eingesetzt werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Patient den Briefverkehr missbraucht, um zum Beispiel Druck auf andere auszuüben oder unerlaubte Kontakte aufzubauen.

Bitte wenden Sie sich an das Stationspersonal, falls Sie sich zum Beispiel durch Briefe eingeschüchtert fühlen.

Ein Brief wird zwischen zwei Händen übergeben. (Bild: LWL)

Keine elektronischen Medien

E-Mail-Verkehr oder WhatsApp-Austausch mit den Patienten ist nicht möglich, da ihnen aus Sicherheitsgründen kein Zugang zum Internet erlaubt ist.

Ein Brief wird zwischen zwei Händen übergeben. (Bild: LWL)

Pakete schicken

Das Empfangen und Versenden von Paketen ist für gewöhnlich erlaubt.

Allerdings unterliegt der Inhalt denselben Einschränkungen wie bei einem persönlichen Besuch.

Paket wird kontrolliert

Um sicherzustellen, dass ein Paket nur erlaubte Gegenstände enthält, wird es nach dem Eintreffen in der Klinik per Röntgenkontrollanlage durchleuchtet. Darüber hinaus öffnet nicht der Empfänger selbst das Paket, sondern zwei Beschäftigte öffnen ein Paket in Anwesenheit des Empfängers.

Sollten dabei unerlaubte oder nicht ordnungsgemäß angemeldete Gegenstände gefunden werden, zieht das Personal diese ein.

Auch Patienten ist das Versenden von Paketen erlaubt. Bevor ein Paket versandfertig gemacht wird, kontrollieren zwei Mitarbeiter den Inhalt.

Ein Stapel von drei Paketen in Packpapier (Bild: Pixabay/andreas160578)